Aktuelles

Sachkundenachweis NRW

In Nordrhein-Westfalen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Halterinnen und Halter von großen Hunden eine Sachkundeprüfung ablegen müssen, bevor sie ihren Vierbeiner in ihre Obhut nehmen dürfen. Diese Regelung dient dem Schutz der Bevölkerung vor potenziell gefährlichen Hunden und soll gewährleisten, dass die Haltung eines großen Hundes verantwortungsvoll erfolgt.

Die Sachkundeprüfung ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Haltung eines großen Hundes. Sie umfasst verschiedene Themenbereiche, die sich mit der Haltung, Erziehung und Pflege von Hunden befassen. So müssen Halterinnen und Halter beispielsweise Kenntnisse über die Körpersprache von Hunden, das Sozialverhalten von Hunden, die Bedürfnisse von Hunden sowie über mögliche Gefahrensituationen und deren Vermeidung haben.

Die Sachkundeprüfung kann auf unterschiedliche Weise erworben werden. Eine Möglichkeit ist der Besuch eines Sachkundelehrgangs, der von speziell ausgebildeten Expertinnen und Experten angeboten wird. Hier können Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Wissen vertiefen und sich auf die Prüfung vorbereiten. Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb einer Sachkundebescheinigung durch einen anerkannten Sachverständigen oder eine anerkannte sachverständige Stelle.

Um die Sachkundeprüfung abzulegen, müssen Halterinnen und Halter einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. In der Regel ist das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig. Die Prüfung selbst besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil kann beispielsweise in Form eines Multiple-Choice-Tests erfolgen, während der praktische Teil die Demonstration von Kenntnissen und Fähigkeiten im Umgang mit Hunden beinhaltet.

Sobald die Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert wurde, muss der Halterin oder dem Halter eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese muss bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden, um die Haltung eines großen Hundes genehmigt zu bekommen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Genehmigung Voraussetzung für die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Zusätzlich zur Sachkundeprüfung müssen Halterinnen und Halter von großen Hunden in Nordrhein-Westfalen den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auch diese Vorgaben dienen dem Schutz der Bevölkerung und sollen gewährleisten, dass im Falle eines Schadens durch den Hund eine ausreichende Versicherung vorhanden ist.

Die theoretische Prüfung können Sie in unserer Praxis absolvieren. Wir raten zum vorherigen Selbststudium des Aufgabenkatalogs. Diesen finden Sie auf der Website der Tierärztekammer Nordrhein.